Mitteilungen

Aufruf zur Vorlage der Aktienzertifikate

Der Vorstand der FAMUR FAMAK SA mit Sitz in Kluczbork (im Folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet) fordert in Verbindung mit Artikel 16 des polnischen Gesetzes zur Änderung des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften und einiger anderer Gesetze vom 30. August 2019 alle Aktionäre der Gesellschaft auf, die gehaltenen Aktienzertifikate vorzulegen, um sie zu dematerialisieren. Die Aktienzertifikate sind am Sitz der Gesellschaft, d.h. in der ul. Fabryczna 5, 46-200 Kluczbork, einzureichen. Dieser Aufruf ist der erste von fünf, die das oben genannte Gesetz vorschreibt.

Beginnen Sie die Zusammenarbeit

Kontaktaufnahme

Famak