Der Geschäftspartner verpflichten sich, seine Aufträge in einer Weise auszuführen, die mit dem Gesetz vereinbar ist, unter Beachtung der Menschenrechte, so dass jeder mit der gebührenden Würde und Achtung behandelt und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen eingehalten wird.
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Arbeitsunfälle zu verhindern und angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Diskriminierung in seiner Organisation zu verhindern, indem er jedem die gebührende Würde und Achtung entgegenbringt, unabhängig von Geschlecht, Alter, Berufsbezeichnung, Dienstalter, Aussehen, Behinderung, Nationalität, Religion, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Konfession, Vermögenslage, Beschäftigungsform usw. Der Geschäftspartner erklärt, dass er das Recht der Mitarbeiter respektiert, sich Parteien, Vereinigungen usw. frei anzuschließen. Der Geschäftspartner ist der Integrität, der Prävention und der Verhinderung von Korruption verpflichtet. Es ist verboten, Geld oder andere Vergünstigungen von den Mitarbeitern des Auftraggebers zu fordern, von ihnen anzunehmen, diesen anzubieten oder zu übergeben, außer gelegentlicher Geschenken, die an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten üblich sind. Für jeden festgestellten Fall eines Versuchs des Geschäftspartners oder seiner Mitarbeiter, den Mitarbeitern des Auftraggebers Geld oder andere Vergünstigungen anzubieten oder zu übergeben, außer der oben genannten gelegentlichen Geschenke, zahlt der Geschäftspartner dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 PLN, vorbehaltlich der Möglichkeit, eine zusätzliche Entschädigung über den Betrag der vorbehaltenen Vertragsstrafe hinaus zu fordern.